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1340. Juni 16. Frankenstein (act. et dat. i. Frankinsteyn).

sexta fer. infra oct. sollempnitatis corp. Jesu Christi.

Derselbe (wie vorher) bestätigt aus Zuneigung für die Brüder des Kl. Kamenz alle ihre ihnen von s. Vorgängern, den Herzogen v. Schlesien u. andern verliehenen Besitzungen, Freiheiten u. Privilegien u. vornehmlich das Privileg, über die Marktfreiheit auf dem Klosterplatz [Wegen des dem Kl. Kamenz angeblich verliehenen freien Wochenmarkts vgl. die gefälschte Urk. v. 1. Febr. 1272, Reg. 1389, gedr. i. C. d. Sil. X. 25/26, die in dieselbe Kategorie wie die obige Urk. gehört], die hzgl. Gerichtshoheit und das freie Aussetzungsrecht von Handwerken, Schenken u. das freie Malz- u. Braurecht. Weiter bestimmt er, daß sie u. ihre Untertanen beim Ein- u. Verkauf von Getreide u. von andern notwendigen Lebensmitteln i. seinen Städten wie von altersher Zollfreiheit u. freien Ab- u. Zugang haben sollen. Alle ihre Besitzungen u. Freiheiten, weil geistlich, sollen sie nach kanonischem u. geistlichem od. weltl. Rechte, wie sie es am passendsten finden, verteidigen dürfen.

Z.: Herzog Bolko v. Sweydnicz, Neffe (patruus) d. Ausst., seine getreuen Ritter Albert v. Kewbicz (!), Hauptmann seines Landes, Merboth v. Hayn u. sein Bruder Johann, Heinrich v. Hawbicz (!), Arnold v. Peterszwald, Johann Budaw.


Bresl. Staatsarch. Rep. 88 Urk. Kl. Kamenz 117a I u. II. Orig. Perg. m. d. hzgl. zweiten Reiters, nebst Adlerrücksiegeln [Unverschämte Fälschung schon der Hand nach a. d. Anfang des 16. Jahrh. in 2 Ausfertigungen in verschiedener Schreibart, wobei der Inhalt der vorhergehenden Urk., Reg. 6463, u. ein echtes hzgl. Reitersiegel verwendet u. künstlich an die Fälschung gehängt wurde (s. darüber auch Pfotenhauer a. a. O.). In der Schreibweise der Eigen- u. besonders der Zeugennamen verrät sich auch der Fälscher, indem er die Schreibweise seiner Zeit verwendete, z. B. Sweydnicz statt Swidnicz. Aus dem ihm fremden Namen der vorhergellenden Urk. Crenwicz, den er wohl nicht lesen konnte, machte er Kewbicz nach Kaubitz, Kr. Frankenstein, das ihm natürlich bekannt war, ebenso aus Hugwicz Hawbicz, da zu s. Zeit das Geschl. v. Haugwitz fast durchgängig Haubitz genannt u. geschrieben wurde.]; abgedr. b. Pfotenbauer, Urk. d. Kl. Kamenz (C. d. Sil. X), 137/138.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt.